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Inhaltliche Fragen

Was heißt eigentlich 'Aufenthaltsrecht'?

Alle Deutschen und Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union haben in Frankfurt nicht nur Wohnrecht, sondern dürfen sich auch an Wahlen zum Stadtparlament beteiligen und können auch gewählt werden. Deutsche und sog. EU-Bürger machen in Frankfurt ca. 84 % der Bevölkerung aus. Staatsangehörige anderer Länder gelten in der Europäischen Union als sog. ‚Drittstaatler’, die eine „Niederlassungserlaubnis“ erwerben können. 

Diese berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit und ist zeitlich und räumlich unbeschränkt. Sie kann nach fünf Jahren Aufenthalt beantragt werden und setzt die eigene Sicherung des Lebensunterhalts, ausreichenden Wohnraum und Sprachkenntnisse voraus, die auch in sog. ‚Integrationskursen’ vermittelt werden können. Die Aufenthaltserlaubnis ist demgegenüber an einen bestimmten Zweck gebunden, z. B. Ausbildung und Studium oder familiäre Gründe, und zeitlich befristet. Politisch Verfolgte können Asyl erhalten, Menschen ohne Aufenthaltstitel können durch das Hessische Innenministerium eine ‚Duldung’ erfahren. Einige Menschen leben (zum Teil seit Jahren) ‚ohne festen Aufenthaltsstatus’ in unserem Land, z. B. Flüchtlinge.

Mehr Informationen: Ordnungsamt/Ausländerangelenheiten

Wo bekomme ich das neue Konzept?

Den Entwurf für ein neues Integrationskonzept gibt es zum online zum Herunterladen. Bitte klicken Sie dafür auf die rechte Box „Dokumente“. Sie können sich entscheiden, den ganzen Entwurf oder einzelne Teile herunterzuladen. 

Wo kann ich mich denn sonst im Internet informieren?

Die Bundeszentrale für politische Bildung hat zwei umfangreiche Online-Dossiers zusammengestellt.

  • Dossier Migration

  • Migration-Info

Gesetzestexte sind online auf Seiten des Bundesministeriums der Justiz abrufbar.

  • Gesetzestexte

Viele Vereine, Stiftungen und auch Einzelpersonen haben Informationen unterschiedlicher Qualität ins Netz gestellt, deren Inhalt Sie abwägen müssen. 

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